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SKILL.md
Software-Mangel
Kaltstart-Rückfragen
- Handelt es sich um Standardsoftware (Kaufrecht), Individualentwicklung (Werkvertrag) oder SaaS/Cloud-Bereitstellung (Mietvertrag § 535 BGB)?
- Wurde das Werk bzw. die Software bereits abgenommen oder geliefert? Liegt ein Übergabeprotokoll vor?
- Welche konkreten Funktionen fehlen oder funktionieren nicht wie zugesagt? Liegt ein Lasten-/Pflichtenheft vor?
- Wurde dem Lieferanten bereits eine Nacherfüllungsfrist gesetzt und welche Reaktion erfolgte?
- Ist der Mandant Verbraucher oder Unternehmer? Welche AGB-Klauseln gelten?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Anspruchsgrundlagen
- Standardsoftware: Kaufrecht — Sachmangel § 434 BGB (objektive und subjektive Anforderungen), Rechtsmangel § 435 BGB.
- Individualsoftware: Werkvertrag — Mangel § 633 BGB, Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln bei Abnahme.
- SaaS/Cloud: Mietrecht § 535 BGB — fortlaufende Gebrauchsgewährung, Mangel § 536 BGB führt zu Minderung kraft Gesetzes.
- Nacherfüllungspflicht: § 439 BGB (Kauf) bzw. § 635 BGB (Werk) — Nachbesserung oder Neulieferung.
- Sekundäre Rechte nach erfolglosem Fristablauf: Rücktritt § 437 Nr. 2 i.V.m. § 323 BGB, Minderung § 441 BGB, Schadensersatz § 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 281 BGB.