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SKILL.md
Vertragsstrafe prüfen
Kaltstart-Rückfragen
- Steht die Vertragsstrafenklausel in AGB oder in einer Individualvereinbarung?
- Welche konkrete Pflicht (Liefertermin, Datenschutz, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot) soll abgesichert werden?
- Ist die Strafe pro Tag, pro Verstoß oder einmalig vereinbart? Existiert eine Höchstgrenze?
- Sind beide Vertragsparteien Kaufleute i.S.d. HGB?
- Wurde die Strafe bei Annahme der Hauptleistung ausdrücklich vorbehalten (§ 341 Abs. 3 BGB)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Anspruchsgrundlagen
- Vertragsstrafenversprechen § 339 BGB — fällig mit Verzug oder Verstoß bei verschuldeter Pflichtverletzung.
- Bei Werkleistung Vorbehalt nötig § 341 Abs. 3 BGB sonst Verwirkung.
- AGB-Kontrolle: Transparenz § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; unangemessene Benachteiligung § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
- Herabsetzungsmöglichkeit § 343 BGB nur außerhalb beiderseitigen Handelsgeschäftes § 348 HGB.
- Anrechnung auf Schadensersatz § 340 Abs. 2 BGB bzw. § 341 Abs. 2 BGB.