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Vertragsstrafe prüfen

Kaltstart-Rückfragen

  1. Steht die Vertragsstrafenklausel in AGB oder in einer Individualvereinbarung?
  2. Welche konkrete Pflicht (Liefertermin, Datenschutz, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot) soll abgesichert werden?
  3. Ist die Strafe pro Tag, pro Verstoß oder einmalig vereinbart? Existiert eine Höchstgrenze?
  4. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute i.S.d. HGB?
  5. Wurde die Strafe bei Annahme der Hauptleistung ausdrücklich vorbehalten (§ 341 Abs. 3 BGB)?
  • Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Anspruchsgrundlagen

  • Vertragsstrafenversprechen § 339 BGB — fällig mit Verzug oder Verstoß bei verschuldeter Pflichtverletzung.
  • Bei Werkleistung Vorbehalt nötig § 341 Abs. 3 BGB sonst Verwirkung.
  • AGB-Kontrolle: Transparenz § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB; unangemessene Benachteiligung § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
  • Herabsetzungsmöglichkeit § 343 BGB nur außerhalb beiderseitigen Handelsgeschäftes § 348 HGB.
  • Anrechnung auf Schadensersatz § 340 Abs. 2 BGB bzw. § 341 Abs. 2 BGB.
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Aug 23, 2026