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Installation
SKILL.md
Geldwäsche und KYC
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 14 Abs. 1 BNotO— notarielle Amtspflichten.§ 17 Abs. 1 BeurkG— Belehrung und Erforschung des Willens.§ 13 BeurkG— Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben.§ 40 BeurkG— Beglaubigung einer Unterschrift.§ 53 BeurkG— Vollzugspflichten.§ 54a BeurkG— Verwahrung und Auszahlung.§ 130a ZPO— elektronische Dokumente als Schnittstelle.§ 29 Abs. 1 GBO— grundbuchtaugliche Form.§ 12 HGB— Registereinreichung.§ 40 GmbHG— Gesellschafterliste.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.