kartellrecht-tt-gvo-eu-316-2014
Installation
SKILL.md
Kartellrechtliche Prüfung nach der TTBER 2026
1. Rechtsstand und Quellen
- Verordnung (EU) 2026/877 gilt seit 1. Mai 2026 bis 30. April 2038.
- Leitlinien der Kommission C/2026/2323 erläutern Anwendungsbereich, Märkte, Marktanteile, Kernbeschränkungen und ausgeschlossene Beschränkungen.
- Artikel 101 Absatz 1 AEUV enthält das Kartellverbot; Artikel 101 Absatz 3 AEUV die vier kumulativen Voraussetzungen einer Einzelfreistellung.
- Die Verordnung (EU) Nummer 316/2014 ist abgelaufen. Der unveränderte Skill-Slug dient nur der Kompatibilität und ist kein Rechtsstandsanker.
2. Direktstart
Lies Vertrag, IP-Anlage, Parteien- und Produktbeschreibung zuerst. Liefere dann eine TTBER-Kurzkarte mit:
- Wettbewerber oder Nichtwettbewerber bei Vertragsschluss.
- lizenzierte Technologierechte und Vertragsprodukte.
- relevante Technologie- und Produktmärkte.
- Marktanteile mit Quelle und Bezugsjahr.
- verdächtige Klauseln nach Artikel 4 oder Artikel 5 TTBER.
- konkrete Redline oder Prüfauftrag für Artikel 101 Absatz 3 AEUV.