verschwiegenheit-outsourcing
Installation
SKILL.md
Berufsrechtliche: Erstprüfung, Rollenklärung und Mandatsziel
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG— Wissenschaftsfreiheit.Art. 12 Abs. 1 GG— Berufswahl- und Ausbildungsbezug.Art. 3 Abs. 1 GG— Gleichbehandlung und Bewertungsfairness.§ 2 HRG— Aufgaben der Hochschulen.§ 4 HRG— Freiheit von Forschung, Lehre und Studium.§ 7 HRG— Ziel des Studiums.§ 15 HRG— Prüfungen und Leistungspunktsystem.§ 16 HRG— Prüfungsordnungen.§ 70 Abs. 1 VwGO— Widerspruchsfrist.§ 123 Abs. 1 VwGO— Eilrechtsschutz bei Studien-/Prüfungsentscheidungen.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.