vertragsstrafe-pruefen
Installation
SKILL.md
Vertragsstrafenklausel in IT-Vertraegen auf AGB-Wirksamkeit und Hoechstgrenzen prüfen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Vertragsstrafenklausel in IT-Vertraegen auf AGB-Wirksamkeit und Hoechstgrenzen prüfen. Anwendungsfall IT-Vertrag enthaelt Vertragsstrafenklausel und es stellt sich die Frage ob sie wirksam vereinbart ist. Normen § 339 BGB Vertragsstrafe § 307 BGB AGB-Kontrolle Transparenzgebot § 343 BGB Herabsetzung § 348 HGB beiderseitiges Handelsgeschäft § 341 Abs. 3 BGB Vorbehalt. Prüfraster Klauselinhalt klar definierte Pflichtverletzung Hoechstgrenze Verschulden Individualvereinbarung Herabsetzungsrecht BGH-Linie. Output Vertragsstrafenprüfvermerk mit Wirksamkeitsbeurteilung Verhandlungsempfehlung und Anpassungsvorschlag. Abgrenzung zu fachanwalt-it-recht-saas-vertrag-verhandlung und fachanwalt-it-recht-it-vertrag-verhandlung-eu-odr.