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SKILL.md

B2B-Kaltakquise per E-Mail

Erstelle und prüfe kurze B2B-Outreach-Entwürfe erst, wenn Zielgruppe, Evidenz, Herkunft der Kontaktdaten und behauptete Erlaubnis klar sind. Dieser Skill erstellt ausschließlich Entwürfe: Er versendet, terminiert oder importiert niemals E-Mails oder Kontakte und startet keine Sequenz. Ein Entwurf ist keine Sendefreigabe.

Deutscher/DACH-Kontext

Gekennzeichnete Standardannahme: Deutschland. Fehlen Absender-/Empfängerland oder Kampagnenkontext, behandle Deutschland als sichtbare Arbeitsannahme und liefere ausschließlich einen mit NICHT ZUM VERSAND FREIGEGEBEN markierten Entwurf samt offenen Prüfpunkten. Dies ist keine Rechtsberatung; der Skill garantiert keine Zulässigkeit.

  • Deutschland — konservativer Maßstab: Werbung per elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist nach § 7 UWG grundsätzlich besonders kritisch. B2B, veröffentlichte Geschäftsadresse, Funktion, mutmaßliche Relevanz oder ein mögliches berechtigtes Interesse nach DSGVO reichen allein nicht als Versandfreigabe.
  • Bestandskunden-Ausnahme § 7 Abs. 3 UWG: Nur als enge Ausnahme behandeln und sämtliche Voraussetzungen kumulativ dokumentieren: Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten; Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen; kein Widerspruch; bei Erhebung und jeder Verwendung klarer Hinweis, dass der Kunde der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Bei jeder Unsicherheit: keine Freigabe, qualifizierte Prüfung.
  • Österreich: Österreichisches TKG/UWG und Datenschutzrecht separat prüfen. Eine deutsche Einwilligungs- oder Bestandskundenbewertung nicht übertragen.
  • Schweiz: Schweizer UWG, Fernmeldegesetz (FMG) und Datenschutzrecht sowie Absender- und Widerspruchsanforderungen separat prüfen; bei EU-Bezug kann zusätzlich DSGVO- oder Ziellandrecht relevant sein.
  • DSGVO ist nicht die einzige Schranke. Eine mögliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage ersetzt keine lauterkeits-/ePrivacy-rechtliche Erlaubnis. Transparenz, Herkunft, Zweckbindung, Minimierung, Widerspruch, Löschung, Auftragsverarbeitung und Übermittlungen separat prüfen.
  • Keine Rechts- oder Ergebnissicherheit. Kampagnen, gekaufte Daten, Profiling, grenzüberschreitende Ansprache, regulierte Branchen und nennenswertes Volumen benötigen qualifizierte Rechts-/Compliance-Prüfung.

Verbindliche Schutzregeln

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13 days ago
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