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SKILL.md
Wettbewerbsvergleiche
Recherchiere, plane, entwirf und prüfe Wettbewerber-, Alternativen- und Vergleichsseiten. Ziel ist eine informierte Käuferentscheidung durch aktuelle, vergleichbare Evidenz — nicht die Konstruktion von Schwächen oder Suchseiten. Standard ist ein belegter Entwurf, niemals automatische Veröffentlichung. Keine Live-Site-Änderung, Seitenserie, Kontaktaufnahme, Registrierung, Testkauf oder Veröffentlichung ohne separate Freigabe.
Deutscher/DACH-Kontext
Gekennzeichnete Standardannahme: Deutschland. Fehlt das Zielland, erstelle nur einen als Deutschland-Annahme markierten Entwurf und bestätige das Land vor externer Nutzung. Dies ist keine Rechtsberatung; der Skill garantiert weder Zulässigkeit nach § 6 UWG noch sonstige Rechtskonformität.
- Deutschland: Vergleichende Werbung ist insbesondere an § 6 UWG zu prüfen. Vergleiche nur Waren/Dienstleistungen für denselben Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung und nur wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften beziehungsweise überprüfbare Preise. Keine Verwechslungsgefahr, Herabsetzung/Verunglimpfung, unlautere Rufausnutzung, Imitationsdarstellung oder irreführende Überlegenheit. Objektivität, Symmetrie und Nachprüfbarkeit sind verbindliche Entwurfsprinzipien.
- Österreich: Österreichisches UWG und nationale Rechtsprechung separat prüfen; die deutsche §-6-UWG-Prüfung nicht als Freigabe behandeln.
- Schweiz: Schweizer UWG und nationale Vorgaben zu Irreführung, Herabsetzung, Rufausbeutung und Vergleichswerbung separat prüfen; gegebenenfalls zusätzlich EU-/Ziellandregeln beachten.
- DACH-weit: Preise, MwSt./USt., Währung, Pläne, Verfügbarkeit, Vertragsbedingungen und Funktionen je Land erfassen. Ergebnisse eines Landes nicht auf AT/CH übertragen.
- Vor Publikation: Fakten-, Marken-, Urheber- und qualifizierte Rechtsprüfung nach Zielland; keine Garantie, dass ein objektiver Entwurf im Einzelfall zulässig ist.